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Innungsbetriebe

der elektro- und informationstechnischen Handwerke an die Marktpartner aus Elektroindustrie und Elektrogroßhandel

Einführung, Vergabe und Pflege der EAN-Nummern für alle Artikel durch die jeweiligen Hersteller

  • Ausdruck der EAN-Nummern auf allen Einzel-Verpackungen in Barcode
  • Ausdruck der EAN-Nummern in Barcode in den Katalogen und Preislisten
  • Lückenlose Pflege und Weitergabe der EAN-Nummern durch den Elektrofachgroßhandel
  • Ausdruck der EAN-Nummern in Barcode auf allen Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen durch die Lieferanten der Elektrohandwerke
  • Vereinheitlichung des Kupfer-Zuschlages über alle Leitungs- und Kabeltypen auf eine einheitliche Berechnungsbasis (z.B. 150)
  • Einführung eines einheitlichen Berechnungssystem für Silberzuschläge nach Gewichtspunkten (wie bei Kupfer- und Bleizuschlägen)
  • Preisangabe der Listenpreise in Katalogen und auf Datenträgern in gleicher Mengeneinheit, 1 Stück, 10 Stück, 100 Stück oder 1000 Stück (nicht in Verpackungseinheiten oder in Stück zu „x Metern“)
  • Speicherung der Artikel auf Datenträger aufsteigend entsprechend der Typenbezeichnung
  • Beibehaltung oder Einführung eines alphabetisch gelisteten Artikelregisters von Katalogen und Preislisten.
  • Vertragliche Zusage durch den Lieferer der Warenlieferung und Preisbindung über die gesamte Leistungszeit der vom Handwerksunternehmen einzugehenden vertraglichen Bindungen.

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