Steuerbonus 2010
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Verbesserungen ab 2009
Quelle Text: URL:http://www.bundesfinanzministerium.de
Verdoppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen
Bessere Absetzbarkeit nützt Privathaushalten und Handwerkern

Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit Wirkung ab Januar 2009 noch besser von der Steuer [Glossar] absetzbar. Der seit 2006 geltende Steuerbonus von bis zu 600 Euro [Glossar] (= 20 Prozent von 3.000 Euro) pro Jahr wurde für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2008 erbracht werden, auf 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro verdoppelt.
Damit sind bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten (einschließlich Umsatzsteuer) begünstigt. Umsatzsteuer [Glossar]
Der Steuerbonus wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht und auf die gezahlte Einkommensteuer [Glossar] angerechnet. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Handwerker eine Rechnung ausgestellt hat und diese per Überweisung, durch Einzugsermächtigung oder im Wege des Online-Bankings beglichen worden ist. Barzahlungen können in keinem Fall anerkannt werden.
Die Wirkung
Dank der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit werden auf der einen Seite private Haushalte [Glossar] als Auftraggeber gestärkt und auf der anderen Seite Handwerksbetriebe unterstützt, weil es den Menschen nun noch leichter fallen wird, einen Handwerker zu beauftragen. Es wird verhindert, dass geplante Aufträge zurückgestellt oder gar nicht erst erteilt werden.



