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EAN- Nutzung, -

Es geht nicht mehr "ohne"!

Barcode EAN 13

Barcode EAN 13

Viele kennen das Problem, so manche ärgern sich schon "ewig". Zweifelsfrei kann Dauerärger keine Problemlösung sein. Es geht um die Bereitstellung von EAN zur Artikel-Identifikation zwecks datentechnischer Verarbeitung der Artikel-Stammdaten im Rahmen der Angebotskalkulation, Fakturierung und kompletten Lagerwirtschaft (Nutzung von Warenwirtschaftssystemen).

Die EAN ("Europäische Artikelnummer") mit oder ohne Übersetzung in den Strichcode (Barcode) ist heute unverzichtbar für eine Artikel-Identifikation über alle Handelsstufen hinweg. Die EAN, 13- oder 8-stellig, ist eine herstellerorientierte Angabe. Der Hersteller beantragt diese bzw. vorab die sog. ILN bei der CCG in Köln, und bedient damit die nach geordnete Handelsstufe, d.h. den Großhandel. Dieser bedient das Handwerk. So soll es sein!

In der Vergangenheit musste das Handwerk häufig eine Politik der Geheimniskrämerei feststellen: EAN wurden nicht bekannt gegeben, die Artikelstammdaten-Verwaltung im Handwerk dadurch erschwert.

Der ZVEH hat aus gegebenem Anlass erneut festzustellen:

Die EDV-Nutzung im Handwerk verlangt die Bereitstellung von EAN! Die elektro- und informationstechnischen Handwerksbetriebe sind aufgerufen, diese Angaben - in der Regel: die EAN für jeden Artikel - einzufordern, auch im Rahmen der Nutzung von Preispflege-Angeboten auf Datenträgern oder im Rahmen einer Online-Nutzung!

Keine Bereitstellung von EAN für das Handwerk stellt einen Mangel an partnerschaftlichem Verhalten des Material-Lieferanten gegenüber dem Handwerk dar und sollte klar und deutlich beanstandet werden!

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